1. Prinzipielles

2. Vorplanung

a. Eintrittspreise

b. Getränke

c. Wechselgeld

3. Werbung

4. Helfer

5. Technik

6. Bandbetreuung/Catering

7. Ablauf

8. Instandsetzung

9. Abrechnung

Veranstalter*innen sollten das Folgende aufmerksam lesen.
Dann kann mit der geplanten Veranstaltung eigentlich nichts mehr schief gehen.

1. Prinzipielles

Im VEB wird niemand außer den auftretenden Künstlern bezahlt.

Jede Veranstaltung muss persönlich (!) auf dem Plenum des VEB vorgestellt und angemeldet werden, nicht telefonisch und nicht über Dritte.

Das Plenum findet immer am 1. Sonntag im Monat, um 17 Uhr im Café oder Online, statt. Wenn Ihr Termine im Kalender ohne Absprache vormerkt, dann mit Bleistift und bitte dahinter ein Fragezeichen setzen und Tel.-Nr. und Ansprechpartner*in angeben.

Ein*e verantwortliche Veranstalter*in muss Vereinsmitglied werden (3 €‚- im Monat, wenn Ihr wollt, könnt ihr nach der Veranstaltung wieder austreten), um den Versicherungsschutz zu garantieren, falls Gäste zu Schaden kommen.

Wenn Veranstaltungen Defizite machen, trägt der VEB die Kosten.

Wenn Veranstaltungen Gewinne erwirtschaften, die über die vereinbarten Gagen und Kosten der Veranstaltung hinausgehen, bleiben die Gewinne im VEB, nicht beim Veranstalter (Ausnahme: ausdrücklich vorab auf dem Plenum verabredete Soli-Veranstaltungen für irgendwas oder irgendwen). Sie decken die laufenden Kosten des Hauses.

Der VEB stellt die Räumlichkeiten und Technik (siehe Liste Anhang) zahlt Versicherungen, Gema-Gebühren, Miete, Nebenkosten etc. und sorgt dafür dass Getränkevorräte, Klopapier, saubere Trockentücher etc. im Haus sind.

Es werden keine Faschos im Haus geduldet, keine rechten Embleme, rassistischen Bemerkungen, Homosexuellenfeindlichkeiten und keine Belästigung, Diskriminierung oder Mackerei. Vorher absprechen, wer im Ernstfall nüchtern bleibt und rauswirft!

Es werden im Haus keine harten Drogen geduldet, Dealer werden rausgeworfen. Keinen Schnaps an Minderjährige.

Keine Hemmungen, offensichtlichen Idioten den Eintritt zu verwehren. Wir haben Hausrecht und können uns aussuchen, wen wir reinlassen.

Fremdverzehr und das Mitbringen von Dosenbier ist gestattet.

Wer den VEB nutzt, hat diese Regeln einzuhalten. Das Haus funktioniert sonst nicht. Der VEB ist kein Bürgerzentrum mit Haus- oder Reinigungservice, niemand ist “zuständig“ für Einkauf, Sauberkeit, Reparaturen oder Müll rausstellen.

Jede*r ist verantwortlich!

2. Vorplanung

Vorher mit Künstlern klären: Bedarf an zusätzl. Technik/Licht, Gagen, Plakate, Übernachtungsmöglichkeiten, Essen. Gastspielverträge müssen mit dem Plenum besprochen werden.

a) Eintrittspreise

Die Eintrittspreise legt der Veranstalter nach Absprache mit dem Plenum fest.

b) Getränke

Für Getränke in ausreichender Menge sorgt der VEB.

Der Getränkeverkauf erfolgt nach den Preislisten des VEB.

Die Getränkevorräte stehen im Getränkekeller (der stets wieder abgeschlossen werden muss).

c) Wechselgeld

Für das Wechselgeld sorgt der VEB.

Das Wechselgeld kann nach Absprache auf dem Plenum bei dem/der dort festgesetzten AnsprechpartnerIn abgeholt werden.

Fragen dazu bitte an kasse (at) veb-siegen.de richten.

3. Werbung

a) Texte/Fotos frühzeitig per E-Mail an oeffentlichkeit (at) veb-siegen.de schicken (Texte als reine TXT-Dokumente [i. e. eine Datei mit der Endung „.txt“, nicht „.doc(x)“, nicht „.pdf“, nicht sonstwas], Fotos als JPG, Grafiken als PNG oder GIF). Diese werden benötigt, um die Website zu pflegen und ggf. die Termine unter siwikultur.de, siegen.de etc. bekannt zu machen. Damit die Termine auch in den Printmedien noch erscheinen, müssen diese auch möglichst bis zum 15. des Vormonats, besser früher, weitergegeben werden.

b) Flyer/Plakate müssen die VeranstalterInnen selber verteilen bzw. kleben.

Die Druck- bzw. Kopierkosten übernimmt der VEB.

Die Plakate sollten zwei Wochen vorher geklebt werden. Klebt Plakate nur an Stellen, von denen ihr wisst, dass das dort erlaubt ist! Es wird nicht “wild– plakatiert. Fragt in Geschäften, ob ihr dort Plakate aushängen dürft (z. B. im Kratzer, Vortex, Bücherkiste etc.). Fünf Tage vor der Veranstaltung noch mal an allen Stellen schauen, ob die Plakate noch hängen.

Flyer drucken und verteilen (z. B. an oben genannten Orten)!

Folgendes Banner sollte bei allen Veranstaltungen die per Flyer, Plakate etc. beworben werden Verwendung finden:

4. Helfer

Für die Durchführung eines Konzerts, einer Party werden gebraucht:

a) 1 TechnikerIn, die mit der Anlage umgehen kann

b) 1-2 AufbauhelferInnen

c) 1-2 Köche/innen

d) 2-6 TürsteherInnen am Eintritt je nach Länge der Schichten

e) 2-4 Thekendienste unten je nach Länge der Schichten

f) 3-6 Thekendienste oben

g) 3-5 Leute zum Putzen/Abbauen tags drauf

Helfer kriegen freien Eintritt und Verzehr umsonst.

Die Helfer sollten eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn da sein, damit sie beim Aufbau helfen können und spätestens jetzt eine HelferInnenliste mit Zeiteinteilung erstellt werden kann.

 

5. Technik

a) Eine Liste der vorhandenen Veranstaltungstechnik findet sich im Anhang. Sollte Bedarf an zusätzlichen Geräten bestehen, die ggf. geliehen werden müssten: Per Mail mit den auf dem Plenum benannten AnsprechpartnerInnen absprechen. (Anhang: Lichtanleitung [PDF]; PA [PDF])

b) Wenn die VeranstalterInnen selbst keine TechnikerInnen kennen, die eine Veranstaltung solcher Größenordnung betreuen können, kann das Plenum bei der Suche behilflich sein. Hat die Band einen eigenen Techniker, ist sicher zu stellen, dass die Anlage vernünftig bedient wird!

 

6. Bandbetreuung/Catering

a) Für Bandübernachtungen ist privat zu sorgen. Bands sollen nicht im VEB übernachten!

b) Das Catering ist von dem/der VeranstalterIn zu übernehmen. Es wird selbst gekocht, kein Pizza-Service bestellt. Ggf. vorher prüfen, welche Vorräte (Gewürze etc.) im VEB vorhanden sind. Haute Cuisine ist nicht notwendig.

7. Ablauf

a) Vor Beginn einer Veranstaltung müssen Getränke nach oben geschafft und, soweit möglich, in die Kühlschränke/-truhe verteilt werden. Lüftung im Café einschalten (Schalterleiste neben der Küchentür), Aschenbecher verteilen, Lüftung im Konzertraum: Betriebsschalter auf “an–.

b) Einlass bei Konzerten ab 20 Uhr. Dann muss auch die Theke oben besetzt sein. Bei Konzerten ist eine Eintrittsliste zu führen. Bei 150 Konzertbesuchern ist der Laden definitiv voll. Es gibt keine Ausnahmen und keine Diskussion darüber. Bei Partys 200 und nicht mehr. Wenn Leute heimgehen, Stempel ausstreichen und andere rein lassen. Wenn der Laden voll ist, muss auch nach Beendigung des Eintritts (ca. Hälfte Konzert) der Einlass weiter besetzt sein. Es ist unfair, die jeweiligen Bekannten noch rein zu lassen, wenn draußen eine Schlange steht und schadet dem Ruf des VEB.

Eine Gästeliste bis zu zehn Personen (pro Konzert, nicht pro Band). Die Gäste zahlen keinen Eintritt, aber sehr wohl ihre Getränke.

c) Der Platz direkt vor dem Eingang darf nicht zugeparkt werden, da dieser als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge dient. Die Notausgänge sind frei zu halten und dürfen nur im Notfall geöffnet werden.

d) Ab und zu vorm Haus gucken, rumfliegende Dosen und Flaschen einsammeln (Gelber Sack/Altglas) und Toilettenpapier auf Klos nachlegen. Rumgröler bitte wegen der Nachbarn zur Ruhe ermahnen. Jungs definitiv untersagen, bei Nachbarn aufs Grundstück zu pissen

e) Abends nach der Veranstaltung muss der Stecker Kühltruhe Konzertraum gezogen werden, da sonst die Flaschen platzen. Die Fenster müssen geschlossen werden, alle Räume zuschließen, alle Notausgänge kontrollieren, Heizung runterdrehen (nicht ganz aus, auf ca. 1 1/2), Licht ausmachen.

f) Wenn jemand merkt, dass im Haus was fehlt (von Klopapier bis Küchengeräte) entweder einkaufen, Quittung geben lassen und Geld aus Kasse nehmen oder auf die Tafel in der Küche schreiben. Wenn was kaputtgegangen ist: Bitte den zuständigen Ansprechpartner informieren oder selbst reparieren.

 

8. Instandsetzung

Aufräumen vor dem VEB

a) Die benutzten Räume inklusive Treppenhaus und Toiletten (!) müssen nach einer Veranstaltung (unter zeitlicher Berücksichtigung eventueller Veranstaltungen am Folgetag) gefegt und nass gewischt werden. Saubere Trockentücher, Reinigungsmittel, Besen etc. befinden sich im Wandschrank im Flur vor der Café-Tür. Die Putzlumpen auswaschen und zum Trocknen auf Geländer oder Heizung legen, und anschließend, wenn trocken, wieder in den Wandschrank legen. Das Putzwasser bitte nicht aus dem Fenster kippen.

b) Essensreste unbedingt wegwerfen, unter den Gästen verschenken oder mitnehmen. Bitte nichts für andere stehen lassen, da es meistens vergammelt. Den Müll bitte getrennt entsorgen. Der Grüne Punkt in den gelben Sack, der Restmüll in den meist blauen Sack in die graue Tonne. Altglas und Altpapier in Container vorm Haus werfen.

c) Eine Spülmaschine befindet sich in der Küche. Das Geschirr sollte in den Geschirrspüler eingeräumt und dieser angestellt werden. Das saubere Geschirr wieder in die Schränke einräumen.

d) Technik abbauen. Kabel auf Rollen und alles schön zusammenlegen so wie`s war.

 

9. Abrechnung

a) Für die Abrechnung befinden sich im Abrechnungsordner (im Regal in der Küche) Vordrucke.

b) Die Kassen (Eintritt, Getränke unten, Getränke oben) werden getrennt abgerechnet.

c) Auslagen entnehmen und eintragen. Bitte dafür sorgen, dass für alle Ausgaben Quittungen vorhanden sind. Gagen müssen quittiert werden, mit Name, Adresse und Unterschrift.

d) Die Gelder werden jeweils sonntags nach der Veranstaltung an die auf dem Plenum genannte Person überreicht.